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Wichtige Änderungen im Obligationenrecht ab 1. Januar 2026: Nachbesserung, Rügefristen und Verjährung
Ab dem 1. Januar 2026 treten im Schweizer Obligationenrecht bedeutende Neuerungen in Kraft, die insbesondere Bau- und Immobilienprojekte betreffen. Dieser Blogbeitrag erläutert die drei zentralen Punkte. Zwingende Nachbesserungspflicht Eine zentrale Änderung ist die zwingende Nachbesserungspflicht. Nach dem neuen Werkvertragsrecht (Art. 368 Abs. 2 nOR) müssen Unternehmer Mängel nachbessern, wenn es sich um ein bewegliches Werk handelt, das in ein unbewegliches Werk integriert
wehrle3
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Eröffnung Wehrle Advokatur
Am 22. November 2025 wurde die Wehrle Advokatur offiziell eröffnet. Zahlreiche Gäste besuchten die neuen Kanzleiräume in der Wiler Altstadt. Die Eröffnung markiert den Start einer modernen und zugänglichen Kanzlei in Wil, die Mandantinnen und Mandanten kompetent begleiten wird.
wehrle3
1 Min. Lesezeit
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