
Honorar
Kostenvorschuss
In der Regel wird ein angemessener Kostenvorschuss vereinbart, der mit den späteren Leistungen verrechnet wird. Sie haben jederzeit das Recht auf eine Zwischenabrechnung und Rückerstattung nicht benötigter Beträge. Der Vorschuss dient der Kostensicherung und soll unüberlegte Prozesse vermeiden.
Honorar
Mein Stundensatz beträgt grundsätzlich CHF 250.– zuzüglich Barauslagen (4 %). Die Honorierung wird schriftlich vereinbart und individuell auf den Einzelfall abgestimmt. Ich unterliege nicht der Mehrwertsteuerpflicht.
Rechtsschutzversicherungen
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, melden Sie den Fall direkt Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese prüft die Deckung und entscheidet, ob die Bearbeitung durch mich erfolgt. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Abklärung.
Unentgeltliche Rechtspflege
Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, hat bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege oder amtliche Verteidigung. Ich informiere Sie über die Möglichkeiten und Voraussetzungen.
"Ihr Anker im Paragraphenmeer"
Wehrle Advokatur GmbH
